telc B1 oder DTZ — die richtige Prüfung buchen
Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2026
Zwei ähnlich klingende B1-Prüfungen, zwei sehr unterschiedliche Zwecke. Wer die falsche bucht, verliert Zeit und Prüfungsgebühr — und den einen Zettel, den die Behörde eigentlich sehen will.
"telc" und "DTZ" sind eingetragene Marken der jeweiligen Anbieter (telc gGmbH bzw. BAMF-Prüfungspartner). Diese Seite steht nicht in Verbindung mit, wird nicht empfohlen von und ist nicht offiziell verknüpft mit einem der beiden Anbieter.
Der wichtige Unterschied in einem Absatz
Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist eine Skalenprüfung: derselbe Test misst gleichzeitig A2 und B1. Du kannst also mit einer DTZ-Prüfung A2 "bestehen", obwohl du B1 angestrebt hast. telc Deutsch B1 ist eine reine B1-Prüfung: du bestehst B1 oder nicht, es gibt kein automatisches "A2 als Trostpreis".
Für die meisten aufenthaltsrechtlichen Zwecke in Deutschland (Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, Integrationskurs-Abschluss) ist der DTZ die Standardprüfung. telc B1 ist überall dort passender, wo ein klares B1-Zertifikat gefragt ist — Berufsanerkennung, Uni-Vorbereitungskurse, Sprachnachweis für Arbeitgeber außerhalb der Integrationskurs-Kette.
Aufbau und Bewertung — was sich unterscheidet
Beide Prüfungen prüfen alle vier Fertigkeiten (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen) und dauern in Summe ähnlich lang. Der DTZ hat einen stärkeren Alltagsbezug (Behördenbrief, Formular, Bildbeschreibung) und ist auf die Themen des Integrationskurses ausgerichtet. telc B1 ist thematisch breiter (Freizeit, Beruf, Gesellschaft) und formal etwas neutraler.
Die Bewertung ist unterschiedlich: DTZ vergibt ein Zeugnis, das entweder A2 oder B1 im jeweiligen Fertigkeitsblock ausweist — man kann also im DTZ "im Hören B1, im Schreiben A2" abschneiden. telc B1 vergibt eine Gesamtnote mit prozentualem Anteil (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, nicht bestanden).
- DTZ — Skalenprüfung (A2/B1), stark auf Integrationskurs abgestimmt, meistens vom BAMF finanziert.
- telc B1 — reine B1-Prüfung, breiter Themenkatalog, muss in der Regel selbst gezahlt werden.
- DTZ-Zeugnis unterscheidet zwischen Hör/Lese-Verstehen (A2 oder B1) und Schreib/Sprech-Leistung (A2 oder B1) — beide Blöcke einzeln.
- telc B1-Zeugnis zeigt Gesamtergebnis und Teilnoten, keine A2-Rückstufung.
Welche Prüfung deine Behörde will
Für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach §9 AufenthG akzeptiert die Ausländerbehörde in der Regel den DTZ (B1 in beiden Blöcken) oder ein "gleichwertiges" B1-Zertifikat — telc B1 zählt dazu. Wer den DTZ bereits bestanden hat, muss nicht zusätzlich telc B1 nachreichen.
Für die Einbürgerung nach §10 StAG ist der Sprachnachweis auf B1-Niveau erforderlich. DTZ B1 wird akzeptiert; telc B1 wird akzeptiert. In der Regel wird die Prüfung akzeptiert, die den Sprachstand auf B1 zweifelsfrei nachweist. Frage immer bei deiner konkreten Behörde nach, welche Nachweise sie sehen will.
Für berufliche Zwecke (Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, Arbeitgeberanforderung) ist telc B1 oft die klarere Wahl, weil das Zeugnis eindeutig B1 ausweist. Der DTZ kann formal zwar B1-Niveau erreichen, wird von manchen Arbeitgebern aber nicht sofort als "reines" B1 gelesen.
Kosten und Zugang
Der DTZ wird häufig im Rahmen des Integrationskurses vom BAMF übernommen. Wer keinen Integrationskurs absolviert, kann den DTZ auch als Selbstzahler ablegen; die Gebühr liegt üblicherweise deutlich unter der von telc B1. telc B1 wird nicht subventioniert und muss von den Prüflingen selbst getragen werden.
Prüfungstermine für den DTZ sind meist an Integrationskurs-Zyklen gekoppelt — planbar, aber nicht so flexibel wie telc-B1-Termine, die von zahlreichen Prüfungszentren mehrmals pro Jahr angeboten werden.